Rechtsprechung
RG, 21.02.1908 - IV 48/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Sind in einem Verfahren wegen Doppelehe die zweite Ehefrau des Angeklagten und deren Verwandte, falls sie als Zeugen vernommen werden, gemäß § 60 St.P.O. zu beeidigen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 41, 113
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 27.01.1956 - 2 StR 446/55
Nichtige Ehe - Schwägerschaft - Geltung der Vorschrift
Daß die Ehe wegen der Doppelehe von Frau A. sachlich nichtig war (§§ 16, 20 EheG), ist hierbei ohne rechtliche Bedeutung, da für den Begriff des Ehegatten nur die verfahrensrechtlich gültige Schließung der Ehe Voraussetzung ist (RGSt 41, 113; 47, 286; 56, 427 ff); eine solche lag nach den Feststellungen vor (§§ 11, 13 ff EheG). - BGH, 11.01.1957 - 1 StR 347/56
Rechtsmittel
Welche Anforderungen an das Bestehen eines Verwandschafts- oder Schwägerschaftsverhältnisses im Sinne des § 173 StGB gestellt werden müssen, ist nicht den Regeln des bürgerlichen Rechts zu entnehmen, sondern richtet sich allein nach strafrechtlichen Erwägungen (RG Rspr 5, 613, 615; RGSt 10, 302; 12, 275; 34, 418; BGHSt 7, 245 f; vgl auch RGSt 41, 113, 115, 301 f; 48, 198; 56, 427 ff 60, 246, 249; 72, 324 f; 77, 59 f). - BGH, 19.06.1962 - 1 StR 147/62
Rechtsmittel
Ob einer Person das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO zusteht, ist allein danach zu beurteilen, ob die Ehe nach deutschem Recht im Inland formell gültig ist (vgl. RGSt 41, 113, 114; 47, 286, 287; BGHSt 9, 37, 38) [BGH 27.01.1956 - 2 StR 446/55].